Anschluss an Abwasserentsorgung ist keine Handwerkerleistung

Maßnahmen zum Anschluss an die Abwasserentsorgung auf öffentlichem Grund sind nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Anders als der Haus- oder Grund­stücks­an­schluss zählt das öffent­li­che Was­ser­netz nicht mehr zum Haus­halt des Steu­er­zah­lers. Daher fehlt der räum­lich-funk­tio­na­le Zusam­men­hang zum Haus­halt, wenn der Abwas­ser­zweck­ver­band für die Neu­ver­le­gung einer öffent­li­chen Misch­was­ser­lei­tung als Teil des öffent­li­chen Sam­mel­net­zes einen Bau­kos­ten­zu­schuss erhebt. Im Gegen­satz zum Finanz­ge­richt Sach­sen ließ der Bun­des­fi­nanz­hof daher kei­ne antei­li­ge steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung des Zuschus­ses als Hand­wer­k­erleis­tung zu. Begüns­tigt wäre nur der Anschluss des Hau­ses ans öffent­li­che Ver­sor­gungs­netz, nicht aber eine Maß­nah­me am öffent­li­chen Sam­mel­netz außer­halb des Grund­stücks.