Brexit-Gesetz soll für Rechtssicherheit sorgen

Die Bundesregierung arbeitet an einer gesetzlichen Regelung zum Status des Vereinigten Königreichs nach dessen Austritt aus der EU.

Am 30. März 2019 wird das Ver­ei­nig­te König­reich sei­ne EU-Mit­glied­schaft ver­lie­ren, sofern der Bre­x­it nicht doch noch auf den letz­ten Metern gestoppt wird. Das Aus­wär­ti­ge Amt hat daher in Abstim­mung mit allen Bun­des­res­sorts den Ent­wurf für ein Bre­x­it-Über­gangs­ge­setz vor­ge­legt, das im gesam­ten Bun­des­recht Rechts­klar­heit für den Über­gangs­zeit­raum nach dem Aus­tritt des Ver­ei­nig­ten König­reichs aus der Euro­päi­schen Uni­on her­stel­len soll. Wenn im Bun­des­recht von den Mit­glied­staa­ten der EU die Rede ist, schließt die­se For­mu­lie­rung bis zum Ende des Über­gangs­zeit­raums am 31. Dezem­ber 2020 laut dem Über­gangs­ge­setz auch das Ver­ei­nig­te König­reich ein, sofern kei­ne der aus­drück­lich genann­ten Aus­nah­men greift. Ein sepa­ra­tes Bre­x­it-Steu­er­ge­setz wird mög­li­cher­wei­se noch die Besteue­rung stil­ler Reser­ven und ande­re Steu­er­fra­gen regeln.