Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Im kommenden Jahr steht vor allem im Osten eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und anderer Grenzwerte in der Sozialversicherung an.

Zum Jah­res­wech­sel wer­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te jeweils an die Lohn­ent­wick­lung ange­passt. Die Bun­des­re­gie­rung hat nun die vor­aus­sicht­li­chen Wer­te für 2019 auf der Grund­la­ge einer durch­schnitt­li­chen Lohn­stei­ge­rung von 2,52 % beschlos­sen. Der Anstieg fällt dabei im Osten deut­lich höher aus als im Wes­ten.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 2.400 Euro auf 80.400 Euro (6.700 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 4.200 Euro auf dann 73.800 Euro (6.150 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und erhöht sich um 1.350 Euro auf jetzt 54.450 Euro (4.537,50 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt im kom­men­den Jahr bei 60.750 Euro im Jahr (5.062,50 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, erhöht sich im Wes­ten um 840 Euro auf 37.380 Euro im Jahr (3.115 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 2.100 Euro auf 34.440 Euro im Jahr (2.870 Euro mtl.).