Vergütung von Reisezeiten bei Entsendung ins Ausland

Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland muss der Arbeitgeber die volle Reisezeit als Arbeitszeit vergüten.

Ent­sen­det der Arbeit­ge­ber einen Arbeit­neh­mer vor­über­ge­hend ins Aus­land, erfol­gen die Rei­sen zur aus­wär­ti­gen Arbeits­stel­le und von dort zurück aus­schließ­lich im Inter­es­se des Arbeit­ge­bers und sind des­halb in der Regel wie Arbeit zu ver­gü­ten. Für die Berech­nung der zu ver­gü­ten­den Rei­se­zeit ist laut einem Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts dabei grund­sätz­lich die Rei­se­zeit anzu­set­zen, die bei einem Flug in der Eco­no­my-Class anfällt.