Verkauf eines überwiegend privat genutzten Firmenwagens

Auch der Verkauf eines überwiegend privat genutzten Firmenwagens führt in vollem Umfang zu Betriebseinnahmen.

Wirt­schafts­gü­ter, die zu min­des­tens 10 % betrieb­lich genutzt wer­den, kann der Unter­neh­mer dem Betriebs­ver­mö­gen zuord­nen und Abschrei­bung sowie Vor­steu­er­ab­zug gel­tend machen. Der Ver­kauf von gewill­kür­tem Betriebs­ver­mö­gen führt dann aller­dings auch in vol­lem Umfang zu Betriebs­ein­nah­men. Das gilt auch für einen vom Betriebs­in­ha­ber weit über­wie­gend pri­vat genutz­ten Fir­men­wa­gen, für den auf­grund der Pri­vat­nut­zung der Groß­teil der Abschrei­bungs­be­trä­ge nicht steu­er­lich abzieh­bar ist. Das Säch­si­sche Finanz­ge­richt sieht auch in so einem Fall in den beim Ver­kauf auf­ge­deck­ten stil­len Reser­ven in vol­ler Höhe Betriebs­ein­nah­men. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat jedoch auf eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de hin die Revi­si­on zuge­las­sen, sodass sich in ver­gleich­ba­ren Fäl­len ein Ein­spruch loh­nen kann.