Ab 2019 mehr Geld für Privatleute und Familien

Mit mehr Kindergeld und einer Anpassung steuerlicher Eckwerte bringt das jetzt verabschiedete Familienentlastungsgesetz vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.

Das Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz ent­hält neben der tur­nus­mä­ßi­gen Anpas­sung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums an die Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten auch den ers­ten Teil der von der Gro­ßen Koali­ti­on ver­ein­bar­ten Erhö­hung des Kin­der­gelds um 25 Euro pro Monat und Kind in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode. Der Bun­des­rat hat am 23. Novem­ber 2018 dem rund 10 Mil­li­ar­den Euro star­ken Paket zur Ent­las­tung der Fami­li­en zuge­stimmt. Die dar­in ent­hal­te­nen Maß­nah­men tre­ten über­wie­gend 2019 in Kraft.

  • Kin­der­geld: Das Kin­der­geld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es beträgt dann 204 Euro monat­lich für das ers­te und zwei­te Kind, 210 Euro für das drit­te Kind und 235 Euro für jedes wei­te­re Kind.

  • Kin­der­frei­be­trag: Der Kin­der­frei­be­trag wird 2019 für jeden Eltern­teil um jeweils 96 Euro auf 2.490 Euro (ins­ge­samt also um 192 Euro auf 4.980 Euro) erhöht. Die steu­er­li­che Ent­las­tungs­wir­kung der Erhö­hung ent­spricht dem Jah­res­be­trag der Kin­der­geld­erhö­hung (60 Euro). Für 2020 wird der Kin­der­frei­be­trag erneut pro Eltern­teil um 96 Euro auf dann 2.586 Euro erhöht, ins­ge­samt also auf dann 5.172 Euro.

  • Grund­frei­be­trag: Auf­grund des letz­ten Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richts wird der Grund­frei­be­trag (steu­er­frei­es Exis­tenz­mi­ni­mum) ange­passt. Für 2019 steigt der Grund­frei­be­trag um 168 Euro auf 9.168 Euro, und 2020 beträgt der Anstieg wei­te­re 240 Euro auf dann 9.408 Euro. Die glei­che Anhe­bung gilt auch beim Höchst­be­trag für den Abzug von Unter­halts­leis­tun­gen.

  • Kal­te Pro­gres­si­on: Damit Lohn­stei­ge­run­gen auch im Geld­beu­tel der Beschäf­tig­ten ankom­men, wird für die Jah­re 2019 und 2020 der Effekt der “kal­ten Pro­gres­si­on” aus­ge­gli­chen. Dazu wer­den die Eck­wer­te des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs um die Infla­ti­ons­ra­te des Vor­jah­res ver­scho­ben — das ent­spricht einer Anhe­bung der Eck­wer­te um 1,84 % für 2019 und 1,95 % für 2020.

In Rela­ti­on zu den zu zah­len­den Steu­ern pro­fi­tie­ren unte­re und mitt­le­re Ein­kom­men stär­ker von den Ände­run­gen. Bei­spiels­wei­se zahlt eine Fami­lie mit zwei Kin­dern und einem Ein­kom­men von 60.000 Euro im Jahr 2019 rund 9 % (251 Euro) und 2020 über 20 % (530 Euro) weni­ger Steu­ern. Bei einem Fami­li­en­ein­kom­men von 120.000 Euro erhöht sich die Steu­er­erspar­nis auf 380 Euro (< 2 %) in 2019 und 787 Euro (4 %) in 2020.