Steuerpflicht einer Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit

Ob eine Schadensersatzzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob sie steuerpflichtiges Arbeitseinkommen oder steuerfreie Sozialleistungen ersetzen soll.

Auch die Ent­schä­di­gun­gen für ent­gan­ge­ne oder ent­ge­hen­de Ein­nah­men gehö­ren zu den steu­er­pflich­ti­gen Ein­nah­men. Ob eine Ent­schä­di­gung wegen Erwerbs­un­fä­hig­keit aber tat­säch­lich steu­er­pflich­tig ist, hängt laut dem Bun­des­fi­nanz­hof davon ab, ob mit der Ent­schä­di­gungs­zah­lung der Ver­dienst­aus­fall aus steu­er­pflich­ti­gen Ein­nah­men ersetzt wer­den soll oder der Weg­fall des Anspruchs auf steu­er­freie Sozi­al­leis­tun­gen wie das Arbeits­lo­sen­geld. Im Streit­fall wur­de der Klä­ger durch eine miss­glück­te Ope­ra­ti­on dau­er­haft erwerbs­un­fä­hig, war aber schon zum Zeit­punkt der Ope­ra­ti­on arbeits­los.