Geschäftsveräußerung durch Übereignung des Inventars

Auch der Verkauf des Inventars einer Gaststätte, deren Räume von einem Dritten angemietet sind, kann eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung sein.

Der Ver­kauf ein­zel­ner Wirt­schafts­gü­ter ist eine umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Leis­tung, wäh­rend eine Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Gan­zen von der Umsatz­steu­er befreit ist. Nicht immer ist die Abgren­zung ein­deu­tig, was zu erheb­li­chen steu­er­li­chen Risi­ken füh­ren kann. Bei­spiels­wei­se hat der Bun­des­fi­nanz­hof dem Käu­fer eines Gast­stät­ten­be­triebs den Vor­steu­er­ab­zug ver­sagt, weil er der Mei­nung ist, dass schon die Über­tra­gung des Inven­tars der Gast­stät­te eine Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Gan­zen dar­stellt, auch wenn die für den Betrieb not­wen­di­ge Immo­bi­lie und ein­zel­ne Inven­tar­ge­gen­stän­de von einem Drit­ten ange­mie­tet sind. Der Käu­fer konn­te die­se Gegen­stän­de wei­ter anmie­ten und damit den Betrieb fort­füh­ren.