Notärztlicher Bereitschaftsdienst bei Veranstaltungen ist umsatzsteuerfrei

Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst bei Sportveranstaltungen und Beratung zu Gesundheitsgefahren im Vorfeld sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen.

Leis­tun­gen eines Arz­tes im Rah­men eines Not­diens­tes, die dazu die­nen, gesund­heit­li­che Gefah­ren­si­tua­tio­nen früh­zei­tig zu erken­nen, um sofort geeig­ne­te Maß­nah­men ein­lei­ten und damit einen größt­mög­li­chen Erfolg einer spä­te­ren Behand­lung sicher­stel­len zu kön­nen, sind umsatz­steu­er­freie Heil­be­hand­lun­gen. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat mit die­ser Ent­schei­dung einem Arzt Recht gege­ben, der bei Sport­ver­an­stal­tun­gen sowohl im Vor­feld mög­li­che Gesund­heits­ge­fähr­dun­gen ana­ly­sier­te als auch wäh­rend der Ver­an­stal­tung die Teil­neh­mer betreu­te.