Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Luxussportwagen
Ob ein Luxussportwagen noch als Firmenwagen durchgeht oder als unangemessener Repräsentationsaufwand gilt, bei dem der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, hängt sehr vom Einzelfall ab.
In zwei Verfahren hat sich das Finanzgericht Hamburg mit dem Vorsteuerabzug für Sportwagen befasst, die die Unternehmer jeweils als Firmenwagen angeschafft hatten. Auch wenn die Fälle recht ähnlich liegen und die Sportwagen in beiden Fällen mit einem Kaufpreis zwischen 150.000 und 300.000 Euro eindeutig zum Luxussegment gehören, hat das Gericht unterschiedlich entschieden. Einen Lamborghini Aventador sah das Gericht als unangemessenen Repräsentationsaufwand an, womit auch der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausscheidet. Bei einem Ferrari California ging das Gericht dagegen davon aus, dass zwar private Interessen bei der Anschaffung eindeutig eine Rolle spielten, der Sportwagen aber auch zur Eröffnung substantieller Geschäftschancen geführt hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen