Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Luxussportwagen

Ob ein Luxussportwagen noch als Firmenwagen durchgeht oder als unangemessener Repräsentationsaufwand gilt, bei dem der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, hängt sehr vom Einzelfall ab.

In zwei Ver­fah­ren hat sich das Finanz­ge­richt Ham­burg mit dem Vor­steu­er­ab­zug für Sport­wa­gen befasst, die die Unter­neh­mer jeweils als Fir­men­wa­gen ange­schafft hat­ten. Auch wenn die Fäl­le recht ähn­lich lie­gen und die Sport­wa­gen in bei­den Fäl­len mit einem Kauf­preis zwi­schen 150.000 und 300.000 Euro ein­deu­tig zum Luxus­seg­ment gehö­ren, hat das Gericht unter­schied­lich ent­schie­den. Einen Lam­bor­ghi­ni Aven­ta­dor sah das Gericht als unan­ge­mes­se­nen Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­wand an, womit auch der Vor­steu­er­ab­zug aus der Anschaf­fung aus­schei­det. Bei einem Fer­ra­ri Cali­for­nia ging das Gericht dage­gen davon aus, dass zwar pri­va­te Inter­es­sen bei der Anschaf­fung ein­deu­tig eine Rol­le spiel­ten, der Sport­wa­gen aber auch zur Eröff­nung sub­stan­ti­el­ler Geschäfts­chan­cen geführt hat.