Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Für 2019 fallen die Eckwerte in der Sozialversicherung vor allem in Ostdeutschland deutlich höher aus, auch wenn der bundesweite Anstieg im Durchschnitt nur 2,52 % beträgt.

Zum 1. Janu­ar 2019 wur­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen der Sozi­al­ver­si­che­rung und ande­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te wie­der wie jedes Jahr an die Lohn­ent­wick­lung im vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr ange­passt. Die neu­en Eck­wer­te basie­ren auf einer durch­schnitt­li­chen Lohn­stei­ge­rung von 2,52 %, wobei Ost­deutsch­land durch die gerin­ge­re Anhe­bung im letz­ten Jahr dies­mal einen deut­li­chen Anstieg erfährt.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 2.400 Euro auf 80.400 Euro (6.700 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 4.200 Euro auf dann 73.800 Euro (6.150 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Gren­ze im Wes­ten um 2.400 Euro auf dann 98.400 Euro (8.200 Euro mtl.). Auch im Osten beträgt die Erhö­hung enor­me 5.400 Euro auf nun 91.200 Euro (7.600 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und erhöht sich um 1.350 Euro auf jetzt 54.450 Euro (4.537,50 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 6.300 Euro höher bei 60.750 Euro im Jahr (5.062,50 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, erhöht sich im Wes­ten wie­der um 840 Euro auf 37.380 Euro im Jahr (3.115 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 2.100 Euro auf 34.440 Euro im Jahr (2.870 Euro mtl.).