Brexit-Checkliste für Firmen

Ein harter Brexit betrifft Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen in vielen Bereichen — vom Datenschutz über Dienstreisen bis zum Zoll.

Wel­che Fol­gen ein har­ter Bre­x­it für ein Unter­neh­men haben kann und wie die bes­te Vor­be­rei­tung dafür aus­sieht, ist von Betrieb zu Betrieb ver­schie­den. Ein Betrieb, der aus­schließ­lich im Inland Geschäf­te betreibt, wird meist nur indi­rekt die Fol­gen zu spü­ren bekom­men, bei­spiels­wei­se durch vor­über­ge­hen­de Lie­fer­eng­päs­se oder neue Anfor­de­run­gen von Kun­den. Umge­kehrt sind Unter­neh­men mit welt­wei­ten Geschäfts­be­zie­hun­gen in der Regel bereits mit Zoll­for­ma­li­tä­ten und ande­ren steu­er­li­chen und recht­li­chen Vor­ga­ben ver­traut, die im inter­na­tio­na­len Geschäfts­ver­kehr zu beach­ten sind und nach einem har­ten Bre­x­it auch auf das Ver­ei­nig­te König­reich anzu­wen­den sind. Wer bis­her aber nur EU-weit Geschäf­te gemacht hat oder nur gele­gent­lich Geschäfts­part­ner im Aus­land hat, soll­te noch vor dem Bre­x­it zumin­dest fol­gen­de Punk­te prü­fen und ent­spre­chend dis­po­nie­ren:

  • Zoll­re­gis­trie­rung: Mit dem Bre­x­it sind für Waren­trans­por­te Zoll­for­ma­li­tä­ten zu beach­ten. Für die Zollan­mel­dung müs­sen sich Unter­neh­men grund­sätz­lich bei den Zoll­be­hör­den regis­trie­ren und eine EORI-Num­mer bean­tra­gen. Der Daten­aus­tausch zwi­schen Unter­neh­men und Zoll­be­hör­den erfolgt über das IT-Sys­tems ATLAS, für das eben­falls eine Regis­trie­rung und eine zer­ti­fi­zier­te Soft­ware not­wen­dig ist.

  • Zollan­mel­dung: Für die Zollan­mel­dung sind neben der kor­rek­ten Waren­ta­rif­num­mer ggf. wei­te­re Anga­ben oder Geneh­mi­gun­gen not­wen­dig. Es kön­nen auch Ver­bo­te und Beschrän­kun­gen grei­fen, die inner­halb der EU nicht zur Anwen­dung kom­men. Alter­na­tiv kann ein Zoll­dienst­leis­ter (Trans­por­teur) mit der Abwick­lung beauf­tragt wer­den.

  • Ein­fuhr­um­satz­steu­er: Für Impor­te aus Groß­bri­tan­ni­en fällt nach einem har­ten Bre­x­it neben even­tu­el­len Zöl­len in jedem Fall Ein­fuhr­um­satz­steu­er an.

  • Trans­port & Ver­kehr: Beson­ders unmit­tel­bar nach dem Bre­x­it kann es zu Flug­aus­fäl­len und län­ge­ren Lie­fer­zei­ten kom­men. Grenz­kon­trol­len wer­den sowohl im Per­so­nen- als auch im Güter­ver­kehr mehr Zeit bean­spru­chen.

  • Rei­sen: Bei Dienst­rei­sen oder Arbeit­neh­mer­ent­sen­dun­gen nach Groß­bri­tan­ni­en kön­nen Auf­ent­halts- und Arbeits­ge­neh­mi­gun­gen oder ein Visum not­wen­dig wer­den. Auch die Nut­zung des eige­nen Smart­pho­nes kann teu­er wer­den, weil bri­ti­sche Mobil­funk­be­trei­ber nicht mehr der Roa­ming-Preis­de­cke­lung der EU unter­lie­gen.

  • Unter­neh­mer­sta­tus: Nach dem Bre­x­it kann der Nach­weis der Unter­neh­mer­ei­gen­schaft bei Geschäf­ten mit bri­ti­schen Unter­neh­men nicht mehr mit­tels einer USt­IdNr. geführt wer­den.

  • Steu­er­vor­tei­le: Bei den Ertrag­steu­ern sind vie­le Steu­er­be­güns­ti­gun­gen auf EU-Staa­ten beschränkt. Die­se kön­nen nicht mehr für Betrie­be, Toch­ter­ge­sell­schaf­ten oder Gesell­schaf­ter in Groß­bri­tan­ni­en genutzt wer­den.

  • Gesell­schaf­ten: Gesell­schaf­ten mit einer bri­ti­schen Rechts­form (Limi­ted) und Sitz in Deutsch­land ver­lie­ren mit dem Bre­x­it ihren Sta­tus als Kapi­tal­ge­sell­schaft. Alter­na­ti­ven dazu sind die Ver­schmel­zung mit einer deut­schen Gesell­schaft oder die Liqui­da­ti­on.

  • Finanz­trans­ak­tio­nen: Bis­her ist Groß­bri­tan­ni­en Teil des SEPA-Sys­tems für Über­wei­sun­gen und Finanz­trans­ak­tio­nen und möch­te die­sen Sta­tus auch wei­ter­hin bei­be­hal­ten. Ob sich die Bedin­gun­gen im Zah­lungs­ver­kehr ändern, hängt von der Form des Aus­tritts ab.

  • Ver­si­che­run­gen: Bri­ti­sche Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men wer­den ihre EU-Zulas­sung ver­lie­ren. Über­gangs­re­ge­lun­gen sind zwar geplant, aber wer Ver­si­che­run­gen bei einem bri­ti­schen Anbie­ter hat, muss sich jetzt über die Fol­gen des Bre­xits infor­mie­ren.

  • Daten­schutz: Mit dem Bre­x­it wird Groß­bri­tan­ni­en zum unpri­vi­le­gier­ten Dritt­land. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten kön­nen nach Groß­bri­tan­ni­en damit nur noch unter spe­zi­el­len Bedin­gun­gen über­mit­telt wer­den. Die Daten­schutz­be­hör­den wol­len bei rechts­wid­ri­gen Daten­trans­fers hart durch­grei­fen.

  • Schutz­rech­te: Gewerb­li­che Schutz­rech­te (Mar­ken, Geschmacks­mus­ter, Paten­te etc.) auf EU-Ebe­ne kön­nen nach dem Bre­x­it nicht mehr für Groß­bri­tan­ni­en ange­mel­det wer­den, son­dern müs­sen dort sepa­rat bean­tragt wer­den. Ob bestehen­de Schutz­rech­te auch in Groß­bri­tan­ni­en wei­ter gel­ten, hängt von der Form des Aus­tritts ab. Even­tu­ell müs­sen die­se nach dem Aus­tritt dort neu ange­mel­det wer­den.

  • Pro­dukt­kenn­zeich­nung: Die Stan­dards für Pro­dukt­si­cher­heit in Groß­bri­tan­ni­en kön­nen sich ver­än­dern. Waren, die für den bri­ti­schen Markt pro­du­ziert oder ver­trie­ben wer­den, müs­sen mög­li­cher­wei­se neu zer­ti­fi­ziert wer­den.

Einen aus­führ­li­che­ren Bre­x­it-Check, der auch auf Berei­che ein­geht, die nur ein­zel­ne Bran­chen betref­fen, bie­tet bei­spiels­wei­se die IHK auf Ihrer Web­site an.