Verfassungsbeschwerde nicht per De-Mail möglich
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
Als sichere, vertrauliche und nachweisbare Alternative zur normalen E-Mail hat der Gesetzgeber das De-Mail-System eingeführt, das vor allem der Kommunikation mit öffentlichen Institutionen dienen sollte. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zeigt allerdings, dass das Ziel noch nicht erreicht ist. Laut dem Beschluss können Verfassungsbeschwerden nämlich nicht per De-Mail eingereicht werden, weil damit das Schriftformerfordernis des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht erfüllt sei, demzufolge zwingend ein körperliches Schriftstück beim Gericht eingehen muss. Der Gesetzgeber habe bislang noch keine gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglichen würde.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung
- Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
- Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025
- Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts