Überarbeitetes Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet
Mit zusätzlichen Regelungen für Limited-Gesellschaften und für die Erbschaftsteuer ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz jetzt verabschiedet worden.
In seiner letzten Sitzung vor dem geplanten Brexit-Termin am 29. März 2019 hat der Bundesrat das vom Bundestag überarbeitete Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet, sodass dieses noch rechtzeitig in Kraft treten kann. Der Bundesrat hatte das Gesetz vor allem um Regelungen für deutsche Limited-Gesellschaften und eine Bestandsschutzregelung bei der Erbschaft-und Schenkungsteuer erweitert. Damit ist sichergestellt, dass allein der Brexit nicht zur Aufdeckung stiller Reserven bei einer Limited führt und bei einem rückwirkenden Wegfall einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung die steuerliche Belastung nicht höher ausfällt als bei einer Besteuerung vor dem Brexit.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus