Überarbeitetes Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet
Mit zusätzlichen Regelungen für Limited-Gesellschaften und für die Erbschaftsteuer ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz jetzt verabschiedet worden.
In seiner letzten Sitzung vor dem geplanten Brexit-Termin am 29. März 2019 hat der Bundesrat das vom Bundestag überarbeitete Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet, sodass dieses noch rechtzeitig in Kraft treten kann. Der Bundesrat hatte das Gesetz vor allem um Regelungen für deutsche Limited-Gesellschaften und eine Bestandsschutzregelung bei der Erbschaft-und Schenkungsteuer erweitert. Damit ist sichergestellt, dass allein der Brexit nicht zur Aufdeckung stiller Reserven bei einer Limited führt und bei einem rückwirkenden Wegfall einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung die steuerliche Belastung nicht höher ausfällt als bei einer Besteuerung vor dem Brexit.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage