Finanzministerium prüft generelle Abschaffung der Abgeltungsteuer

Statt der im Koalitionsvertrag auf Zinseinkünfte beschränkten Abschaffung der Abgeltungsteuer denkt das Bundesfinanzministerium über eine generelle Abschaffung nach.

Im Koali­ti­ons­ver­trag hat­te sich die Gro­ße Koali­ti­on auf ein mög­li­ches Ende der Abgel­tungs­teu­er auf Zins­er­trä­ge fest­ge­legt, sobald die deut­schen Finanz­äm­ter durch den inter­na­tio­na­len Daten­aus­tausch jähr­lich über Bank­kon­ten und Zins­ein­künf­te deut­scher Anle­ger im Aus­land infor­miert wer­den. Die­ses Ziel wird vor­aus­sicht­lich 2020 erreicht. Nach Berich­ten in der Pres­se prüft das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun aber eine kom­plet­te Abschaf­fung der Abgel­tungs­teu­er. Das gin­ge weit über die Ver­ein­ba­run­gen im Koali­ti­ons­ver­trag hin­aus und hät­te ohne ent­spre­chen­de Ände­run­gen bei der Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er eine deut­li­che steu­er­li­che Schlech­ter­stel­lung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten gegen­über Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten zur Fol­ge. Bei einer Abschaf­fung der Abgel­tungs­teu­er nur auf Zins­er­trä­ge fürch­tet das Minis­te­ri­um dage­gen eine neue Wel­le von Steu­er­spar­mo­del­len.