Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung
Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.
Die Zinsen aus den Sparanteilen einer vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind in der Regel steuerfrei. Wird die Versicherung allerdings zur Besicherung eines Darlehens genutzt, dessen Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, kann das die Steuerfreiheit kosten. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die Besicherung eines Darlehens mit der Lebensversicherung, dessen Darlehensbetrag der Versicherungsinhaber zinslos dem Ehegatten überlässt, keine steuerschädliche Verwendung ist. Das zinslose Darlehen an den Ehegatten verhindert nämlich den Steuerabzug der an die Bank gezahlten Zinsen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen