Steuerpläne: Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Um Geld in die leeren Kassen zu bekommen will die Regierung die Spekulationsfristen streichen und eine generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einführen.

Eine der geplan­ten Maß­nah­men der Regie­rungs­ko­ali­ti­on zur Erhö­hung des Steu­er­auf­kom­mens sieht die Abschaf­fung der Spe­ku­la­ti­ons­fris­ten für Wert­pa­pie­re und nicht selbst­ge­nutz­te Grund­stü­cke vor. Damit wer­den Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus Ver­käu­fen gene­rell steu­er­pflich­tig. Für die Ein­künf­te aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten wird ein Steu­er­satz von 15 % ein­ge­führt.

Bei Ver­käu­fen aus dem Bestand, also Fäl­len, in denen die Anschaf­fung vor, der Ver­kauf aber nach Inkraft­tre­ten der Neu­re­ge­lung liegt, wer­den pau­schal 10 % Gewinn ange­setzt, es fällt also eine Steu­er von 1,5 % auf den Ver­kaufs­preis an. Es besteht aber auch die Mög­lich­keit, einen gerin­ge­ren Gewinn nach­zu­wei­sen. Als Stich­tag ist bis jetzt der 21. Febru­ar 2002 vor­ge­se­hen, da das Gesetz an die­sem Tag ver­ab­schie­det wer­den soll. Ins­be­son­de­re der Bun­des­rat könn­te aber die Ein­füh­rung der Neu­re­ge­lung noch ver­hin­dern, ver­än­dern oder zumin­dest deut­lich ver­zö­gern.