Nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung

Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung.

Auf­wen­dun­gen für ein Erst­stu­di­um sind für Sie nicht als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar, da der erfolg­rei­che Abschluss eines Stu­di­ums Ihnen eine neue beruf­li­che, gesell­schaft­li­che und wirt­schaft­li­che Stel­lung eröff­net. Dabei spielt eine bei Ihnen mög­li­cher­wei­se vor­lie­gen­de Berufs­aus­bil­dung kei­ne Rol­le.

Eben­so ver­hält es sich bei einem berufs­be­glei­ten­den Erst­stu­di­um, wenn Sie also neben der Aus­übung Ihres Beru­fes stu­die­ren. Auch hier ermög­licht Ihnen der Abschluss des Stu­di­ums neue beruf­li­che Mög­lich­kei­ten. Zudem ver­mit­telt Ihnen das Stu­di­um einen weit über die all­ge­mei­ne Fort­bil­dung hin­aus­ge­hen­den Mehr­wert. Sie wür­den sich also von einem unmit­tel­bar im Anschluss an die Schu­le Stu­die­ren­den in kei­ner Wei­se unter­schei­den.