Umsatzsteuerpflicht von platzierungsabhängigen Preisgeldern
Ein Antrittsgeld oder platzierungsunabhängiges Preisgeld bei einem Wettbewerb ist ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.
Die Teilnahme an einem Wettbewerb ist nur dann eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung gegen Entgelt, wenn der Veranstalter eine von der Platzierung unabhängige Vergütung zahlt (z.B. Antrittsgeld oder platzierungsunabhängiges Preisgeld). Eine Staffelung des Preisgelds oder der Vergütung ist also steuerlich unschädlich, da platzierungsabhängige Preisgelder kein Entgelt für die Teilnahme am Wettbewerb darstellen, weil sie nicht für die Teilnahme gezahlt werden, sondern für die Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses. Mit dieser Regelung hat der Fiskus die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform