Übertragung thesaurierter Gewinne auf eine Stiftung

Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.

The­sau­ri­er­te Gewin­ne wer­den bei der Ein­kom­men­steu­er auf Antrag mit einem güns­ti­ge­ren Steu­er­satz besteu­ert. Aller­dings erfolgt im Fall der Betriebs­auf­ga­be, Umwand­lung oder in bestimm­ten ande­ren Fäl­len eine Nach­ver­steue­rung der begüns­tig­ten Gewin­ne. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat nun jedoch klar­ge­stellt, dass die unent­gelt­li­che Über­tra­gung eines Mit­un­ter­neh­mer­an­teils auf eine Stif­tung ent­ge­gen der Auf­fas­sung des Fis­kus kein Tat­be­stand ist, der eine Nach­ver­steue­rung aus­löst.