Zwischenbilanz zur Betriebsrentenreform

Die Anfang 2018 geschaffene Möglichkeit, Betriebsrentenvereinbarungen mit einer reinen Beitragszusage zu schließen, wird noch nicht genutzt.

Bis­her gibt es in den deut­schen Tarif­ver­trä­gen noch kei­ne Ver­ein­ba­run­gen zu Betriebs­ren­ten, die sich auf rei­ne Bei­trags­zu­sa­gen bezie­hungs­wei­se ent­spre­chen­de Sozi­al­part­ner­mo­del­le fest­le­gen. Zu die­sem Ergeb­nis kommt die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf die Fra­ge des Bun­des­tags nach einer Zwi­schen­bi­lanz des seit Janu­ar 2018 gül­ti­gen Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­set­zes, in denen erst­mals Betriebs­ren­ten­mo­del­le mit rei­ner Bei­trags­zu­sa­ge statt mit einer garan­tier­ten Ren­ten­hö­he ein­ge­führt wur­den. Ziel der Reform war es, die Ver­brei­tung von Betriebs­ren­ten ins­be­son­de­re in klei­ne­ren Unter­neh­men zu för­dern. Wie die Regie­rung wei­ter mit­teilt, ver­füg­ten 2018 rund 55 % der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäf­tig­ten über Anwart­schaf­ten aus einer betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung.