Günstigere Mittelstandskredite des Bundes

Mit Wirkung vom 2. Januar 2003 werden die Zinsen für alle neuen ERP-Förderkredite um 0,25 Prozentpunkte ermäßigt.

Um der Kon­junk­tur­flau­te zu begeg­nen und Exis­tenz­grün­dun­gen zu för­dern redu­ziert der Bund die Zin­sen für ERP-För­der­kre­di­te. Zudem soll damit eine Anpas­sung an die jüngs­te Zins­sen­kung der Euro­päi­schen Zen­tral­bank ange­strebt wer­den.

Der ERP-Regel­zins­satz beträgt nomi­nal nun­mehr in den neu­en Län­dern und Ber­lin 4,50 % (vor­her 4,75 %), im übri­gen Bun­des­ge­biet 4,75 % (vor­her 5,00 %) bei 100 %-iger Aus­zah­lung. Für das KfW-Mit­tel­stands­pro­gramm wird gleich­zei­tig der Zins­satz nun­mehr auf nomi­nal 4,05 % (vor­her 4,30 %) bei 96 %-iger Aus­zah­lung ermä­ßigt. Das DtA-Exis­tenz­grün­dungs­pro­gramm hat zukünf­tig einen Zins­satz von 4,30 % (vor­her 4,55 %) bei eben­falls 96 %-iger Aus­zah­lung.

Die­se neu­en Zins­sät­ze sind anwend­bar auf mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit min­des­tens durch­schnitt­li­cher Boni­tät. Sofern Boni­tät und Sicher­hei­ten des Kre­dit­neh­mers dies als gebo­ten erschei­nen las­sen, kön­nen die Haus­ban­ken bei der Ver­ga­be der För­der­kre­di­te die Pro­gramm­zins­sät­ze durch einen Risi­ko-Zins­auf­schlag um bis zu 0,50 %-Punk­te erhö­hen. Kre­dit­an­trä­ge der deut­schen Wirt­schaft neh­men die jewei­li­gen Haus­ban­ken ent­ge­gen.