Dieselfahrverbote führen nicht zu Minderung der Kfz-Steuer

Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Kfz-Steuer.

Die Ver­hän­gung von Die­sel­fahr­ver­bo­ten hat für die davon betrof­fe­nen Autos kei­nen Ein­fluss auf die Höhe der Kfz-Steu­er. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de abge­wie­sen, weil der Steu­er­ge­gen­stand der Kfz-Steu­er das Hal­ten von Fahr­zeu­gen ist. Das Hal­ten eines Fahr­zeugs ist auch dann gege­ben, wenn die Benut­zungs­mög­lich­keit auf­grund eines gesetz­li­chen Zwangs ein­ge­schränkt ist. Die Kla­ge hat daher kei­nen Erfolg.