Corona-Krise: Telefonische Krankschreibungen über 14 Tage zunächst bis Juni
Patienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krank schreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) weist darauf hin, dass Ärzte ihre Patienten ab sofort bis zu 14 Tage telefonisch krankschreiben dürfen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt, auch wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben. So soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden. Das gilt auch bei der Erkrankung eines Kindes. Die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vorerst bis zum 23. Juni befristet.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt