Umsatzsteuerfreiheit für medizinische Telefonberatung

Zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen können auch medizinische Telefonberatungen zählen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung haben.

Auch tele­fo­nisch erbrach­te Bera­tungs­leis­tun­gen in Bezug auf Gesund­heit und Krank­hei­ten kön­nen unter die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Heil­be­hand­lun­gen fal­len, wenn sie eine the­ra­peu­ti­sche Ziel­set­zung ver­fol­gen. Das hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof auf ein Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen des Bun­des­fi­nanz­hofs hin ent­schie­den. Im Streit­fall ging es um die von ver­schie­de­nen Kran­ken­kas­sen ange­bo­te­ne Tele­fon-Hot­line für Ver­si­cher­te, die durch die Erläu­te­rung von Dia­gno­sen und Bera­tung über mög­li­che The­ra­pi­en eben­falls die für eine Heil­be­hand­lung not­wen­di­ge the­ra­peu­ti­sche Ziel­set­zung haben kön­nen.