Umsatzsteuerfreiheit für medizinische Telefonberatung
Zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen können auch medizinische Telefonberatungen zählen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung haben.
Auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten können unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen. Das hat der Europäische Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin entschieden. Im Streitfall ging es um die von verschiedenen Krankenkassen angebotene Telefon-Hotline für Versicherte, die durch die Erläuterung von Diagnosen und Beratung über mögliche Therapien ebenfalls die für eine Heilbehandlung notwendige therapeutische Zielsetzung haben können.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer