Pauschale Bewertung von Jubiläumsrückstellungen
Das Bundesfinanzministerium hat die Abzinsungstabelle für die Pauschalbewertung von Jubiläumsrückstellungen aktualisiert.
Für die Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich eines Dienstjubiläums kann statt dem Teilwertverfahren auch ein Pauschalwertverfahren angewendet werden. Dabei sind zwingend die von der Finanzverwaltung festgelegten Werte zugrunde zu legen, die sich an den Heubeck-Tafeln orientieren. Da die Heubeck-Tafeln im Juli 2018 aktualisiert wurden, hat das Bundesfinanzministerium auch seine Tabelle für die pauschale Bewertung von Jubiläumsrückstellungen überarbeitet. Die Werte sind spätestens für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 29. Juni 2020 enden und können frühestens für Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 20. Juli 2018 enden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025