Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Auch nach der Bilanzrechtsreform bleibt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs dabei, dass die Wertansätze in der Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich sind.

Der Han­dels­bi­lanz­wert für eine Rück­stel­lung bil­det auch nach Inkraft­tre­ten des Bilanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes die Ober­gren­ze gegen­über einem höhe­ren steu­er­recht­li­chen Rück­stel­lungs­wert. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat damit sei­ne Recht­spre­chung in die­ser Fra­ge aus der Zeit vor der Bilanz­rechts­re­form bestä­tigt und Unsi­cher­hei­ten besei­tigt, die sich auf­grund der mit der Reform ver­folg­ten Steu­erneu­tra­li­tät erge­ben hat­ten. Im Streit­fall war eine Rück­stel­lung für die Han­dels­bi­lanz abge­zinst wor­den, in der Steu­er­bi­lanz aber in vol­ler Höhe erfasst.