Mindestlohn soll bis Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen

Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns in vier halbjährlichen Stufen von Januar 2021 bis Juli 2022 auf 10,45 Euro vor.

Der gesetz­li­che Min­dest­lohn, der zuletzt am 1. Janu­ar 2020 auf 9,35 Euro ange­ho­ben wur­de, soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stu­fen von der­zeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro stei­gen. Dar­auf hat sich die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on Ende Juni ein­stim­mig geei­nigt. Nach dem Vor­schlag der Kom­mis­si­on ist die nächs­te Anhe­bung für den 1. Janu­ar 2021 vor­ge­se­hen, dann auf zunächst 9,50 Euro. Ein hal­bes Jahr spä­ter folgt die zwei­te Anhe­bung auf 9,60 Euro. Auch für 2022 sind zwei Anhe­bun­gen im Abstand von je sechs Mona­ten geplant — zum 1. Janu­ar 2022 auf 9,82 Euro und schließ­lich zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Die Bun­des­re­gie­rung muss die künf­ti­ge Höhe des Min­dest­lohns noch per Ver­ord­nung fest­le­gen. Sie folgt aber in der Regel dem Vor­schlag der Kom­mis­si­on.