Reform der Kfz-Steuer in Arbeit

Neben einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sind insbesondere höhere Steuersätze bei der Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2021 vorgesehen.

Der Bun­des­tag hat im Sep­tem­ber eine Reform der Kfz-Steu­er auf den Weg gebracht. Damit wer­den Beschlüs­se aus dem Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030 umge­setzt. Der Gesetz­ent­wurf sieht eine Ver­län­ge­rung der zehn­jäh­ri­gen Steu­er­be­frei­ung für bis Ende 2025 erst­mals zuge­las­se­ne rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge vor. Die Steu­er­be­frei­ung soll längs­tens bis 31. Dezem­ber 2030 gel­ten. Außer­dem sol­len ab 2021 neue Autos mit hohem CO2-Aus­stoß stär­ker besteu­ert wer­den. Dazu wird ein pro­gres­si­ver CO2-Tarif für Pkw mit Ver­bren­nungs­mo­tor ein­ge­führt. Bereits zuge­las­se­ne Autos sind von die­ser Ände­rung nicht betrof­fen.