Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

Ob die Vermietungszeit einer Ferienwohnung den ortsüblichen Durchschnitt erreicht, lässt sich nicht durch Vergleich mit nur wenigen anderen Vermietern am Ort ermitteln.

Damit die mit einer Feri­en­woh­nung ver­bun­de­nen Kos­ten vom Finanz­amt nicht als Lieb­ha­be­rei ange­se­hen wer­den, muss eine Über­schuss­erzie­lungs­ab­sicht nach­ge­wie­sen wer­den. Die­se unter­stellt das Finanz­amt bei­spiels­wei­se dann, wenn die Ver­mie­tungs­zeit den loka­len Durch­schnitt nicht um mehr als 25 % unter­schrei­tet. Dabei müs­sen die indi­vi­du­el­len Ver­mie­tungs­zei­ten des Eigen­tü­mers mit den im gesam­ten Ort im Durch­schnitt erziel­ten Ver­mie­tungs­zei­ten ver­gli­chen wer­den. Indi­vi­du­el­le Wer­te ein­zel­ner ande­rer Ver­mie­ter im sel­ben Ort genü­gen nicht. Statt­des­sen kann nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs auf Ver­gleichs­da­ten eines Sta­tis­tik­am­tes auch dann zurück­ge­grif­fen wer­den, wenn die­se Wer­te für den betref­fen­den Ort nicht all­ge­mein ver­öf­fent­licht, son­dern nur auf Nach­fra­ge zugäng­lich gemacht wer­den.