Private Stromkosten beim Aufladen eines Elektro-Firmenwagens

Unternehmer, die ihren Firmenwagen auch am privaten Stromanschluss aufladen, können den Betriebsausgabenabzug für die anteiligen Stromkosten auf drei Wegen ermitteln.

Wird ein Fir­men­wa­gen mit Elek­tro- oder Hybrid­an­trieb auch an einer pri­va­ten Steck­do­se auf­ge­la­den, dann ist der betrieb­li­che Nut­zungs­an­teil des Stroms, bestehend aus den Ver­brauchs­kos­ten und dem antei­li­gen Grund­preis, eine Betriebs­aus­ga­be. Das hat das Finanz­mi­nis­te­ri­um Meck­len­burg-Vor­pom­mern in einer Ver­fü­gung klar­ge­stellt und meh­re­re Mög­lich­kei­ten zur Ermitt­lung des betrieb­li­chen Strom­kos­ten­an­teils auf­ge­zählt.

Der betrieb­li­che Nut­zungs­an­teil am pri­va­ten Strom­ver­brauch kann dem­nach bei­spiels­wei­se mit Hil­fe eines sepa­ra­ten Strom­zäh­lers (sta­tio­när oder mobil) über einen reprä­sen­ta­ti­ven Zeit­raum von drei Mona­ten ermit­telt wer­den. Als zwei­te Alter­na­ti­ve für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug nennt das Minis­te­ri­um eine rea­li­täts­ge­rech­te Schät­zung des betrieb­li­chen Nut­zungs­an­teils am Strom.

Schließ­lich kön­nen Unter­neh­mer auch auf die Pau­scha­lie­rungs­re­ge­lung aus dem Lohn­steu­er­be­reich zurück­grei­fen. In die­sem Fall sind für den betrieb­li­chen Nut­zungs­an­teil abhän­gig vom Fahr­zeug­typ und Zeit­punkt fol­gen­de monat­li­chen Beträ­ge anzu­set­zen:

  • Elek­tro­fahr­zeu­ge: Für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge sind bis Ende 2020 20 Euro bei einer zusätz­li­chen Lade­mög­lich­keit im Betrieb und 50 Euro ohne zusätz­li­che Lade­mög­lich­keit anzu­set­zen. Ab 2021 erhö­hen sich die Pau­scha­len auf 30 bzw. 70 Euro pro Monat.

  • Hybrid­fahr­zeu­ge: Für Hybrid­fahr­zeu­ge sind jeweils 50 % der Pau­scha­le für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge anzu­set­zen, also bis Ende 2020 10/25 Euro, und ab 2021 15/35 Euro im Monat.