Ende der Brexit-Übergangsphase zum 1. Januar 2021
Im Wirtschaftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich werden sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben.
Vollzogen wurde der Brexit bereits am 1. Februar 2020, denn an diesem Tag ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgeschieden. Für Bürger und Unternehmen hat sich erstmal nichts geändert, denn bis Ende 2020 läuft eine Übergangsphase, in der das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt wird. Weil sich die britische Regierung gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist entschieden hat, werden zum 1. Januar 2021 Änderungen im Personen-, Waren- und Kapitalverkehr in Kraft treten. Unerwünschte steuerliche Folgen verhindert das 2019 beschlossene Brexit-Steuerbegleitgesetz, aber auf erstmalige Zollformalitäten und andere neue Hürden müssen sich Bürger und Unternehmen in jedem Fall einstellen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen