Ende der Brexit-Übergangsphase zum 1. Januar 2021

Im Wirtschaftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich werden sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben.

Voll­zo­gen wur­de der Bre­x­it bereits am 1. Febru­ar 2020, denn an die­sem Tag ist das Ver­ei­nig­te König­reich aus der EU aus­ge­schie­den. Für Bür­ger und Unter­neh­men hat sich erst­mal nichts geän­dert, denn bis Ende 2020 läuft eine Über­gangs­pha­se, in der das Ver­ei­nig­te König­reich wei­ter­hin wie ein EU-Mit­glied behan­delt wird. Weil sich die bri­ti­sche Regie­rung gegen eine Ver­län­ge­rung der Über­gangs­frist ent­schie­den hat, wer­den zum 1. Janu­ar 2021 Ände­run­gen im Per­so­nen-, Waren- und Kapi­tal­ver­kehr in Kraft tre­ten. Uner­wünsch­te steu­er­li­che Fol­gen ver­hin­dert das 2019 beschlos­se­ne Bre­x­it-Steu­er­be­gleit­ge­setz, aber auf erst­ma­li­ge Zoll­for­ma­li­tä­ten und ande­re neue Hür­den müs­sen sich Bür­ger und Unter­neh­men in jedem Fall ein­stel­len.