Antragsfrist für zweite Phase der Überbrückungshilfe verlängert
Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.
Eigentlich wäre die Antragsfrist für die zweite Phase der Überbrückungshilfe am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Wie bei der ersten Phase hat die Regierung aber mittlerweile die Antragsfrist um einen Monat verlängert. Damit können Anträge auf die Überbrückungshilfe für September bis Dezember bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Möglicherweise folgt aufgrund des Lockdowns ab 16. Dezember eine weitere Verlängerung. Die Antragstellung muss über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Betriebs erfolgen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025