Sachbezugswerte für 2021

Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.

Der Bun­des­rat hat inzwi­schen die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2021 beschlos­sen. Dabei wer­den die Wer­te an die Ent­wick­lung der Ver­brau­cher­preis­in­di­zes vom Juni 2019 bis Juni 2020 ange­passt. Für Mahl­zei­ten beträgt der Anstieg 2,1 %, bei Unter­künf­ten 1,0 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2021 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 237 Euro oder täg­lich 7,90 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 8,77 Euro (2020: 8,60 Euro), davon ent­fal­len 1,83 Euro auf ein Früh­stück und je 3,47 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 263 Euro (bis­her 258 Euro; Früh­stück 55 statt 54 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 104 statt 102 Euro).