Steuerbescheide für 2020 frühestens ab März 2021

Aus rechtlichen und technischen Gründen können die Finanzämter frühestens Mitte März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für 2020 beginnen.

Wie jedes Jahr kann die Steu­er­ver­wal­tung ab März die Steu­er­erklä­run­gen für das abge­lau­fe­ne Jahr bear­bei­ten, so dass die ers­ten Steu­er­be­schei­de bereits im sel­ben Monat ver­sen­det wer­den kön­nen. Arbeit­ge­ber, Ver­si­che­run­gen und ande­re Insti­tu­tio­nen haben in der Regel bis Ende Febru­ar Zeit, die benö­tig­ten Daten elek­tro­nisch an die Steu­er­ver­wal­tung zu über­mit­teln. Dar­über hin­aus steht den Finanz­äm­tern die bun­des­ein­heit­li­che Soft­ware zur Berech­nung der Steu­ern erst im März zur Ver­fü­gung, weil die teil­wei­se erst spät ver­ab­schie­de­ten zahl­rei­chen Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­ge­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Ab dann kön­nen die Finanz­äm­ter los­le­gen. Die Steu­er­erklä­rung frü­her ein­zu­rei­chen hat also nur den Vor­teil, dass die Erklä­rung als eine der ers­ten bear­bei­tet wird, sobald alle Daten vor­lie­gen.