Eignung von Personengesellschaften als Organgesellschaft
Auch Personengesellschaften, an denen natürliche Personen beteiligt sind, können grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein.
Eine nationale Regelung, mit der alle Personengesellschaften, zu deren Gesellschaftern natürliche Personen gehören, systematisch von den Vorteilen einer umsatzsteuerlichen Organschaft ausgeschlossen werden, geht über das hinaus, was zur Vermeidung missbräuchlicher Steuergestaltungen erforderlich ist. Davon ist der Europäische Gerichtshof überzeugt und hat damit ein Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg im Sinne der klagenden GmbH & Co. KG entschieden. Die Richter haben mehrere Alternativen vorgeschlagen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden kann, ohne dass systematisch bestimmte Personengesellschaften von der Umsatzsteuerorganschaft ausgeschlossen werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen