Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ist wohl von Dauer

Der Bundesfinanzminister geht von einer dauerhaften Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie aus und schließt sich damit Überlegungen anderer Parteien an.

Die Anwen­dung des ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie für Spei­sen ist nach der aktu­el­len gesetz­li­chen Rege­lung bis Ende 2022 befris­tet. Wäh­rend eini­ge Par­tei­en schon seit Jah­ren immer wie­der eine sol­che Absen­kung befür­wor­tet haben, gab es vor der Coro­na-Kri­se nie eine Mehr­heit für eine sol­che Rege­lung. Die­se Rege­lung kommt zwar der Gas­tro­no­mie ent­ge­gen und ver­mei­det unzäh­li­ge schwie­ri­ge Abgren­zungs­fra­gen, die im Lauf der Jah­re immer wie­der auf­ka­men, ist aber auch mit Steu­er­aus­fäl­len ver­bun­den.

In einem Inter­view zur Bun­des­tags­wahl hat sich nun auch der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz zu der Ände­rung geäu­ßert und erklärt, er habe der Ein­füh­rung und Ver­län­ge­rung der Absen­kung in dem siche­ren Bewusst­sein zuge­stimmt: “Das schaf­fen wir nie wie­der ab”. Auch wenn dies noch kei­ne Garan­tie ist, spricht viel dafür, dass nach der Wahl alle denk­ba­ren Regie­rungs­ko­ali­tio­nen die Ände­rung dau­er­haft fest­schrei­ben wer­den.