Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei einer 0 %-Finanzierung
Der Zinsrabatt für den Kunden bei einer 0 %-Finanzierung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des umsatzsteuerlichen Entgelts bei der zugrundeliegenden Warenlieferung.
Bei einer 0 %-Finanzierung zahlt der Kunde seinen Kauf in Raten an ein Kreditinstitut. Die Raten fallen aber zusammengenommen nicht höher aus als der Kaufpreis bei einer sofortigen Barzahlung. Da es sich um eine verkaufsfördernde Maßnahme handelt, trägt die Kosten in der Regel der Verkäufer, indem er von der finanzierenden Bank nicht den vollen Kaufpreis ausgezahlt bekommt. Die auf diese Weise einbehaltenen Zinsen mindern nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für die Warenlieferung allerdings auch dann nicht, wenn der Verkäufer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer