Pauschbeträge für Auslandsreisen bleiben 2022 unverändert
Pandemiebedingt gelten bei Auslandsreisen für 2022 dieselben Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen wie 2021.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt darauf hingewiesen, dass pandemiebedingt die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich veranlassten Reisen ins Ausland zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt werden. Somit gelten die im Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage