Steuermehreinnahmen von 3,5 Mrd. Euro durch Kurzarbeit

Der Progressionsvorbehalt auf Kurzarbeitergeld hat in den Jahren 2020 und 2021 dem Staat Steuermehreinnahmen von zusammen rund 3,5 Milliarden Euro beschert.

Zwar ist Kurz­ar­bei­ter­geld selbst nicht steu­er­pflich­tig, aber wenn die Lohn­er­satz­leis­tun­gen mehr als 410 Euro im Jahr betra­gen, greift für die­se der Pro­gres­si­ons­vor­be­halt. In der Fol­ge erhöht sich der per­sön­li­che Steu­er­satz für die übri­gen steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­te. Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer waren des­halb 2020 erst­mals zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung ver­pflich­tet, weil vie­le Unter­neh­men in der Coro­na-Kri­se auf die Kurz­ar­beit aus­ge­wi­chen sind. Nach Aus­kunft des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge aus dem Bun­des­tag hat der Staat durch den Pro­gres­si­ons­vor­be­halt allein 2020 rund 2,1 Mil­li­ar­den Euro mehr an Steu­ern ein­ge­nom­men. Für 2021 betru­gen die Mehr­ein­nah­men des Staa­tes immer­hin noch 1,4 Mil­li­ar­den Euro.