Überbrückungs- und Neustarthilfe werden bis Ende Juni verlängert
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und Neustarthilfe mit unveränderten Konditionen nochmals um drei Monate.
Analog zu den Kurzarbeitsregelungen verlängert die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern auch die bewährten Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni. Die Verlängerung gilt für die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe. An den Bedingungen soll sich im Vergleich zum ersten Quartal nichts ändern.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer