Kosten des Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung

Die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Privatinsolvenz sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Für den Ein­zel­nen mag ein Insol­venz­ver­fah­ren ein außer­ge­wöhn­li­ches Ereig­nis sein, aber für den Bun­des­fi­nanz­hof ist die Über­schul­dung von Pri­vat­per­so­nen kein gesell­schaft­li­ches Rand­phä­no­men. Er hat des­halb ent­schie­den, dass die zuguns­ten des Insol­venz­ver­wal­ters fest­ge­setz­te Tätig­keits­ver­gü­tung beim Insol­venz­schuld­ner nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung zu berück­sich­ti­gen ist.