Höherer Mindestlohn ab Juli 2022
Am 1. Juli 2022 greift der zweite von drei Erhöhungsschritten beim Mindestlohn in diesem Jahr und der Mindestlohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.
In diesem Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn insgesamt drei Mal angehoben. Die beiden Anpassungen zum 1. Januar und zum 1. Juli sind dabei schon länger bekannt, denn sie beruhen auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission. Am 1. Oktober soll dann ein Wahlversprechen realisiert werden, nach dem der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde steigen wird. Zunächst kommt am 1. Juli aber die Anhebung von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde, die dann für die nächsten drei Monate bei der Lohnabrechnung zu beachten ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv