Digitale Verkündung von Gesetzen und Verordnungen
Ab 2023 soll das Bundesgesetzblatt auf Papier einer digitalen Plattform für die Verkündung aller Gesetze und Verordnungen des Bundes weichen.
Das Grundgesetz sah bis zuletzt vor, dass Gesetze und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Diese bisher allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes wird jetzt abgelöst durch die Verkündung auf einer digitalen Plattform des Bundes, die unter der Webadresse https://www.recht.bund.de erreichbar sein soll. Der Bundestag hat mit Zweidrittelmehrheit der dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Um künftig auch bei Gesetzen eine elektronische Verkündung zu ermöglichen, wurde die relevante Grundgesetzvorschrift um einen Gesetzesvorbehalt ergänzt, der alle Fragen der Verkündung sowie die Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen umfasst. Die Umstellung auf die digitale Verkündung soll schon 2023 erfolgen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR