Sachbezugswerte für 2023

Durch die aktuell sehr hohe Inflationsrate fällt die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte diesmal sehr hoch aus.

Der Bun­des­rat hat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2023 beschlos­sen. Dabei wer­den die Wer­te an die Ent­wick­lung der Ver­brau­cher­prei­se vom Juni 2021 bis Juni 2022 ange­passt, und ent­spre­chend groß fällt die Anpas­sung aus. Für Mahl­zei­ten beträgt der Anstieg 6,7 %, bei Unter­künf­ten sogar stol­ze 10,0 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2023 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 265 Euro (2022: 241 Euro) oder täg­lich 8,83 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 9,60 Euro (2022: 9,00 Euro), davon ent­fal­len 2,00 Euro auf ein Früh­stück und je 3,80 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 288 Euro (bis­her 270 Euro; Früh­stück 60 statt 56 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 114 statt 107 Euro).