Rentenanpassung zum 1. Juli 2023

Die diesjährige Rentenanpassung fällt zwar deutlich höher aus als in den Vorjahren, liegt aber unter der aktuellen Inflationsrate.

Zum 1. Juli erhal­ten Rent­ne­rin­nen und Rent­ner mehr Geld. Am 16. Juni 2023 hat der Bun­des­rat der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung zuge­stimmt. Die Erhö­hung beträgt 4,39 % im Wes­ten und 5,86 % im Osten. Damit gilt künf­tig ein ein­heit­li­cher Ren­ten­wert von 37,60 Euro in ganz Deutsch­land. Bis­her gab es noch unter­schied­li­che Ren­ten­wer­te, sie wur­den aber seit Juli 2018 schritt­wei­se ange­gli­chen. Ursprüng­lich soll­te es erst ab Juli 2024 einen ein­heit­li­chen Ren­ten­wert geben. Auf­grund der gestie­ge­nen Löh­ne und der posi­ti­ven Ent­wick­lung auf dem Arbeits­markt wird die Anglei­chung nun schon ein Jahr frü­her als gesetz­lich geplant erreicht.

Auch wenn die dies­jäh­ri­ge Anpas­sung noch unter der aktu­el­len Infla­ti­ons­ra­te liegt, weil für die Ren­ten­an­pas­sung immer die Lohn­ent­wick­lung des Vor­jah­res ent­schei­dend ist, ist die Anhe­bung doch so hoch, dass vie­le Rent­ner erst­mals eine Steu­er­erklä­rung für die­ses Jahr wer­den abge­ben müs­sen. Das liegt nicht zuletzt dar­an, dass die Ren­ten­an­pas­sun­gen immer in vol­ler Höhe steu­er­pflich­tig sind und nicht teil­wei­se von der Steu­er­pflicht befreit sind, wie das für die anfäng­li­che Ren­te gilt.