Vorsteueraufteilung bei einem gemischt genutzten Pkw

Die Aufteilung der Vorsteuer bei einem sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze verwendeten Fahrzeug richtet sich nach der Fahrleistung für die jeweiligen Umsätze.

Wird ein neu ange­schaff­tes Fahr­zeug sowohl zur Erzie­lung von umsatz­steu­er­pflich­ti­gen als auch von umsatz­steu­er­frei­en Umsät­zen ver­wen­det, dann ist dafür nur ein teil­wei­ser Vor­steu­er­ab­zug mög­lich. Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hält dabei eine Auf­tei­lung im Ver­hält­nis der Fahr­leis­tun­gen für die bei­den Tätig­kei­ten für den bes­ten Auf­tei­lungs­schlüs­sel. Eine Auf­tei­lung im Ver­hält­nis der steu­er­pflich­ti­gen und steu­er­frei­en Umsät­ze (Umsatz­schlüs­sel) hält das Gericht dage­gen für weni­ger geeig­net, weil die Umsät­ze auch von ande­ren Fak­to­ren abhän­gig sein kön­nen und deren Höhe in der Regel unab­hän­gig von der zurück­ge­leg­ten Ent­fer­nung ist.