Fehler in Steuerbescheiden zum Grundrentenzuschlag

Weil der Grundrentenzuschlag erst nachträglich steuerfrei gestellt worden ist, wird er in vielen Steuerbescheiden für 2021 und 2022 noch als steuerpflichtig behandelt.

Seit 2021 erhal­ten rund 1,1 Mio. Rent­ner den Grund­ren­ten­zu­schlag. Erst Ende 2022 wur­de der Zuschlag jedoch durch das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 rück­wir­kend steu­er­frei gestellt. Weil die Ren­ten­ver­si­che­rung die Geset­zes­än­de­rung nicht schnell genug bei der Mel­dung der Ren­ten­da­ten an das Finanz­amt berück­sich­ti­gen konn­te, erhal-ten die Rent­ner nun in vie­len Fäl­len Steu­er­be­schei­de, in denen auf den Zuschlag Ein­kom­men­steu­er erho­ben wird. Das ist ärger­lich, aber kein Grund zur Beun­ru­hi­gung: Die Ren­ten­ver­si­che­rung wird die fal­schen Mel­dun­gen kor­ri­gie­ren, und dann wird auch der Steu­er­be­scheid auto­ma­tisch berich­tigt. Ein Ein­spruch ist nicht not­wen­dig.