Klage gegen Untätigkeit der Finanzämter bei Grundsteuer
Weil die Finanzämter Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide nicht bearbeiten, was Voraussetzung für eine gerichtliche Überprüfung der neuen Regeln wäre, unterstützen der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus und Grund Untätigkeitsklagen gegen die Finanzämter in mehreren Bundesländern.
Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Gegen diese Untätigkeit wollen nun der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland gerichtlich vorgehen. Hintergrund ist, dass die Verbände erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregeln in einigen Bundesländern haben, ohne einen vom Finanzamt zurückgewiesenen Einspruch aber keine Musterklage gegen die Grundsteuer beim Finanzgericht bis hoch zum Bundesverfassungsgericht erheben können. In zunächst vier Musterfällen aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen haben die Verbände daher eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung
- Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
- Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025
- Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts