Einspruchsfristen gegen einen Steuerbescheid

Der Bundesfinanzhof muss über die Einspruchsfristen für Steuerbescheide entscheiden. Unklarheiten gibt es bei der Frage, ab wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt.

Eine Ein­spruchs­frist gegen einen Steu­er­be­scheid läuft ab dem Tage der Zustel­lung. Ein Steu­er­be­scheid gilt mit dem drit­ten Tage nach Auf­ga­be zur Post als zuge­gan­gen. Doch, was gilt, wenn der Steu­er­be­scheid an einem Mitt­woch oder Don­ners­tag zur Post gege­ben wur­de? Ist dann der Steu­er­be­scheid am Sonn­abend, am Sonn­tag oder erst am Mon­tag zuge­gan­gen? Die­se wich­ti­ge Fra­ge ist bis­her unge­klärt.

Nach BGB gilt: Fällt das Fris­ten­de auf einen Sonn­abend, auf einen Sonn­tag oder einen gesetz­li­chen Fei­er­tag, dann ver­län­gert sich das Fris­ten­de bis zum nächst­fol­gen­den Werk­tag. Die Rich­ter am Bun­des­fi­nanz­hof sind sich nicht einig dar­über, ob die­se Regel auch für das Steu­er­recht gilt. Jetzt muss der Gro­ße Senat des Bun­des­fi­nanz­hofs über die­se wich­ti­ge Fra­ge ent­schei­den, die für die Zuläs­sig­keit von Ein­sprü­chen oder Kla­gen ent­schei­dend sein kann.